Mein Senf zu unseres Vizekanzlers Aussagen
Nachdem ich schon im letzten Eintrag kurz auf die Aussagen unseres Vizekanzlers eingegangen bin, hier mal meine Meinung zu den Ganzen Thema:
Wenn Herr Westerwelle sagt:
Man muss in Deutschland sagen dürfen, dass derjenige, der arbeitet, mehr haben muss, als derjenige, der nicht arbeitet. Sonst funktioniert kein Sozialstaat.
Dann stimme ich ihm zu! Aber was will er uns damit sagen? Das die Löhne teilweise so niedrig sind, dass diese sich kaum noch von Harz4 unterscheiden und somit am Existenzminimum schrammen? Wohl kaum, sonst würde die FTP nicht immer gegen Mindestlöhne wettern und sonst würden die Aussagen, dass das Versprechen von "anstrengungslosen Wohlstand" zu "spätrömischer Dekadenz" einladen würde.
Nein, ich denke hier agiert Westerwelle berechnend, berechnend auf die Landtagswahlen in NRW hin. Die geplanten und durchgeführten Steuersenkungen müssen irgendwie finanziert werden und wenn bei einer Gruppe keine/kaum Wählerstimmen zu verlieren sind, dann bei denjenigen, die auf unser Sozialsystem angewiesen sind.
Was ich bei der ganzen Debatte vollkommen vermisse ist das keiner auf den genauen Urteilsspruch der Bundesverfassungsgerichtes eingeht. Ich zitiere hier mal die Leitsätze des Urteils, zu finden unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
- Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
- Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
- Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
- Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht entschieden, ob die Harz4-Regelsätze zu hoch oder zu niedrig sind, es hat entschieden, dass die Berechnung transparent und nachvollziehbar sein muss. Das kann ruhig pauschalisiert durch einen monatlichen Festbetrag erfolgen muss jedoch auch die Möglichkeit bieten, dass Personen, die zum decken Ihres Existenzminimums einen zur Pauschale erhöhten Bedarf haben, diesen auch zusätzlich bewilligt bekommen.
Besonders beachtenswert finde ich im ersten Leitsatz "... und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.". Wenn der Sozialstaat die Bezieher von Sozialleistungen nur ebene so am Leben hält (überspitzt ausgedrückt) und diese sich dadurch nicht mehr am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben beteiligen können werden Sie es auch schwer haben sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Es droht meiner Meinung nach nicht nur eine Zweiklassengesellschaft sondern eine Parallelgesellschaft von Personen, die sich keine Theaterkarten leisten können, Ihre Kinder nicht den Nachmittag mit Freunden ins Schwimmbad oder auf den Besuch auf der Uni finanzieren kann.
Besonders das die Berechnung der Kindersatzes einfach durch die Formel "70% eines Erwachsenen" gebracht wurde ohne den Bedarf von Kindern gesondert zu ermitteln scheint die Transparenz eines massiven Findlings zu haben. Besonders bei Kindern muss der Sozialstaat ein Auge darauf haben, dass diese die gleichen Chancen in Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe haben. Und dass das so ist sollte sich jeder Bürger, ob selber Betroffen oder nicht, nachvollziehen können.
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